Larsson Czech s.r.o.

Allgemeine Handelsbedingungen

ausgegeben in Übereinstimmung mit der Best. § 1751 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Gbl., Bürgerliches Gesetzbuch, in geltender Fassung (weiter nur „Bürgerliches Gesetzbuch“), durch die
Gesellschaft


Larsson Czech s.r.o., IČ 073 53 511,
mit Sitz in Kaštanová 489/34, Brněnské Ivanovice, 602 00 Brno,
eingetragen im Handelsregister geführt beim Kreisgericht Brno, Abteil C, Einlage 107714 (weiter nur „Unternehmer“)


I. Allgemeine Bestimmungen
1. Diese Handelsbedingungen legen in Übereinstimmung mit § 1751 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 89/2012 Gbl., Bürgerliches Gesetzbuch, in geltender Fassung (weiter nur „BGB“) die
gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien fest, die im Zusammenhang zu allen zwischen dem Unternehmer und seinem Kunden in deren Stellung als Unternehmer
abgeschlossenen Verträgen stehen, im Sinne des § 420 Abs. 1 BGB (weiter nur „Kunde“).
2. Der Unternehmer ist in Übereinstimmung mit Art. 1751 Abs. 2 BGB.
3. Die Anwendung von Handelsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, und das auch in den Teilen, die nicht zu diesen Handelsbedingungen im Widerspruch stehen, außer sie
werden ausdrücklich in schriftlicher Form akzeptiert.
4. Abweichende Bestimmungen im Vertrag haben Vorrang vor dem Wortlaut der Handelsbedingungen.
5. Diese Handelsbedingungen sind untrennbarer Bestandteil des Vertrages.
II. Angebot und Abschluss des Vertrages
1. Die Angebote des Unternehmers sind unverbindlich und können jederzeit widerrufen werden.
2. Angebote des Kunden (Bestellungen) werden als verbindlich betrachtet, und ihr Widerruf ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Unternehmers möglich. Ohne Zustimmung des
Unternehmers kann die Bestellung nur dann aufgehoben werden, wenn die Stornierung der Bestellung beim Unternehmer noch vor der Bestellung eintrifft, oder gleichzeitig mit
dieser.
3. Der Vertrag gilt in dem Moment als abgeschlossen, wenn der Unternehmer schriftlich die Annahme der Bestellung annimmt, oder zum Zeitpunkt der Lieferung in Übereinstimmung
mit der Bestellung.
III. Beschreibung der Produkte
1. Abgebildete Waren, Zeichnungen, Angaben über Maße und weitere Eigenschaften der Waren, in Katalogen, Prospekten, Preislisten und anderen Druckwaren sind unverbindlich.
Der Unternehmer behält sich das Recht auf Konstruktions- und Erzeugungsänderungen vor, sowie Änderungen der technischen Parameter der Waren, sofern die Interessen des
Kunden oder der Verwendungszweck der Ware nicht übermäßig beeinträchtigt werden, und diese Änderungen im Handelsverkehr gewöhnlich sind.
2. Die Beschreibung der Produkte stellt in keinem Fall eine Garantie für die Eigenschaft der Ware gem. Best. § 2113 Bürgerliches Gesetzbuch dar.
IV. Lieferung, Gefahrenübergang für entstandene Schäden
1. Falls nicht anders vereinbart, ist der Ort der Absendung der Waren der Sitz des Unternehmers oder sein Auslieferungslager. Art und Weise der Lieferung wählt der Unternehmer
unter Berücksichtigung der Eigenschaften der Waren. Alle Kosten verbunden mit der Lieferung der Waren an den Bestimmungsort gehen zu Lasten des Kunden.
2. Das Risiko verbunden mit einem etwaigen Schaden übergeht mit dem Augenblick der Übergabe der Ware an die Lieferung an den Kunden, falls es nicht anders vereinbart ist.
3. Falls der Zeitpunkt der Lieferung außerhalb der üblichen Betriebszeiten des Kunden vereinbart wird, liefert der Unternehmer die Waren an den durch den Kunden zuvor
vorgesehenen Ort.
4. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, die Waren in Teillieferungen zu liefern, und diese getrennt zu verrechnen.
5. Falls der Unternehmer nicht fähig ist, seine Verpflichtung zur ordentlichen und rechtzeitigen Lieferung zu erfüllen, in Folge der Einwirkung höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen
und in Folge anderer unvorhergesehener Hindernisse, die er auch nicht bei Anwendung angemessener Sorgfalt verhindern konnte, ob diese nun den Ursprung im Betrieb des
Unternehmers haben oder im Betrieb einer seiner Lieferanten (zum Beispiel in Folge von Betriebs- oder Verkehrsunterbrechungen, in der Folge von Mangel an Material oder
Eingriffen von Organen der Staatsverwaltung), verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer dieses Hindernisses.Falls es in Folge eines der oben angeführten Umstände nicht möglich
ist, die Verpflichtung gemäß dem abgeschlossenen Vertrages vollständig oder teilweise zu erfüllen, oder wird die Erfüllung des Vertrages für eine der Seiten unangemessen im
Verhältnis zur gewährleisteten Gegenleistung, ist diese Vertragspartei berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise abzutreten.
6. Die Bestimmungen des vorangegangenen Absatzes gelten auch dann, wenn die oben angeführten Hindernisse dann eintreten, wenn der Unternehmer schon im Verzug ist.
V. Preis, Zahlungsbedingungen
1. Als Preis versteht sich der Preis einschließlich den dazugehörigen Steuern gemäß besonderen Rechtsvorschriften, geltend und wirksam zum Zeitpunkt der Fakturierung.
2. Der Preis beinhaltet nicht Zollabgaben, Transportkosten, Versicherung, Verpackung und Verkehrszuschläge, Eilzuschläge, Express-, Post- oder spezieller Versand, die zu Kosten des
Kunden gehen. Verpackungen können nicht zurück gegeben werden.
3. Falls nicht anders vereinbart, ist der Fakturierte Preis zum Zeitpunkt der Zustellung fällig. Abzug von Skonto und verlängerte Zahlungsfristen ist nur auf Grundlage einer
vorangegangenen Vereinbarung der Vertragsparteien möglich, und muss auf der Faktura getrennt ausgewiesen werden. Ein Abzug von Skonto kann grundsätzlich nicht vom Ersatz
der Transportkosten erfolgen, vom Preis für Dienstleistungen sowie vom Preis, der bar bezahlt wurde. Falls der Kunde bei der Bezahlung der Faktura ein Skonto abgezogen hat, ist
es notwendig, bei der Verrechnung einer Gutschrift das Skonto auf entsprechende Art anzurechnen.
4. Im Fall eines Verzugs mit der Bezahlung wird ein Anspruch auf Ersatz von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend gemacht.
5. Falls die Erfüllung durch den Kunden durch Umstände gefährdet wird, die erst nach Abschluss des Vertrages eintreffen, oder über die der Unternehmer beim Abschluss des Vertrages
nichts wusste oder wissen konnte, ist der Unternehmer in Übereinstimmung mit § 1912 BGB berechtigt, von der Erfüllung abzutreten. Das Recht auf diese Abtretung entfällt, falls
der Kunde die Erfüllung gewährt oder diese ausreichend sicherstellt.
6. Das Recht auf Zurückhaltung von Zahlungen oder Einrechnung gegenseitiger Forderungen kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine Forderungen oder andere Ansprüche
durch den Unternehmer als unstrittig anerkannt wurden, und falls die Bedingungen, die in § 1982 ff. BGB aufgezählt sind, erfüllt wurden. Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf
Ansprüche und Forderungen des Kunden, die die direkt im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Fehlern der Waren entstehen, die auf Grundlage dieser Vertragsbeziehung
geliefert wurden, als Anspruch des Unternehmers auf Bezahlung des Preises.
VI. Eigentumsvorbehalt, Abtretung von Forderungen
1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im ausschließlichem Eigentum des Unternehmers. Es handelt sich um Geltendmachung des
Eigentumsrechts gem. § 2132 BGB. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren im Eigentum des Unternehmers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwalten.
2. Der Kunde ist berechtigt, die Waren im Eigentum des Unternehmers weiter zu verkaufen, falls dies im Rahmen der Ausübung seiner gewöhnlichen Handelstätigkeit erfolgt, wenn
das in Übereinstimmung mit Zweck des abgeschlossenen Vertrages steht, und falls er den weiteren Verkauf gegen Bezahlung in Bar oder mit Eigentumsvorbehalt realisiert. Diese
Zustimmung ist widerrufbar. Mit Ausnahme des weiteren Verkaufs ist der Kunde verpflichtet, nicht auf solche Art mit der Ware zu verfahren, die es unmöglich machen würde, die
Erfüllung der Forderungen des Unternehmers zu ermöglichen, oder die dessen Rechte verletzten, die sich aus dem Vertrag ergeben.
3. Der Kunde tritt hiermit in Übereinstimmung mit § 2040 BGB an den Unternehmer sämtliche Forderungen ab, die ihm gegenüber dritte Personen aus dem Titel eines Verkaufs von
Waren im Eigentum des Unternehmers oder aus anderen Verträgen entstehen, auf deren Grundlage es zu einem Besitzübergang kommt. Der Zweck dieser Abtretung ist die
Absicherung der Verpflichtung des Kunden, den Kaufpreis gemäß abgeschlossenem Kaufvertrag zu bezahlen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmer auf dessen Ansuchen
eine aktuelle Übersicht dieser Forderungen zu senden, die gemäß dieser Bestimmung abgetreten wurden, einschließlich sämtlichen Dokumenten, die damit zusammen hängen, und
gleichzeitig über die Abtretung die dritte Person zu informieren. Falls der Kunde die Bezahlung für irgendeine der abgetretenen Forderungen erhält, ist er verpflichtet, diese
unverzüglich dem Unternehmer auszuzahlen.
4. Falls der Kunde irgendwelche Änderungen oder Anpassungen an den Waren im Eigentum des Unternehmers vornimmt, entsteht ihm gegenüber dem Unternehmer kein Anspruch,
vor allem kein Anspruch auf Ersatz seiner Ausgaben. Falls es zur Verbindung der Ware im Eigentum des Unternehmers mit dem Eigentum einer dritten Person kommt, wird der
Unternehmer Miteigentümer der so neu entstandenen Sache, entsprechend des Verhältnisses des Wertes der Waren des Unternehmers im Verhältnis zur Wert des Eigentums
dritter Personen zum Zeitpunkt ihrer Verbindung. Falls der Kunde ausschließlicher Eigentümer dieser so neu entstandenen Sache auf gesetzlicher Grundlage wird, verpflichtet er
sich, dem Unternehmer kostenlos einen Anteil als Miteigentum an der neuen Sache zu übertragen, im Ausmaß entsprechend des Wertes der Waren im Eigentum des Unternehmers,
die für die Bildung der neuen Sache verwendet wurden. Beim weiteren Verkauf dieser neu entstandenen Sache gilt Abs. 2.3 dieses Abschnitts analog.
5. Der Kunde ist verpflichtet, den Unternehmer ohne Aufschub von jedem Eingriff dritter Personen in das Eigentumsrecht des Unternehmers an den Waren oder der an ihn
abgetretenen Forderungen zu informieren, und ihn alle notwendigen Dokumente zu übergeben (z.B. Exekutionsbefehl, Vermögensverzeichnis, usw. ). Der Kunde ist gleichzeitig
verpflichtet, dritte Personen zu informieren, dass das belastete Eigentum oder die Forderung sich im Eigentum des Unternehmers befinden.
6. Eigentumsvorbehalt und damit zusammenhängende Rechte dauern bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden an den Unternehmer. Durch Bezahlung des
Kaufpreises kommt es zum Übergang des Eigentums an der Sache an den Kunden und auch zur Erfüllung der auflösenden Bedingungen zur Sicherstellung des Rechtsübergangs gem.
Abs. 3 dieses Artikels.
VII. Gewährung von Garantie und Verantwortung für Mängel
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren bei der Übernahme zu begutachten und allfällige Mängel ohne unnötige Verzögerung zu melden. Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche
Mängel spätestens innerhalb von 10 Tagen ab der Übernahme der Ware geltend zu machen, versteckte Mängel innerhalb von 7 Tagen am dem Zeitpunkt, an dem der Kunde den
Mangel feststellt oder feststellen konnte, spätestens jedenfalls innerhalb eines Jahres seit der Übernahme der Ware. Die Bekanntgabe des Mangels (Reklamation) ist der Kunde
verpflichtet, schriftlich zu stellen.
2. Änderungen an der Ware, durchgeführt durch den Unternehmer oder seinen Sublieferanten nach Abschluss des Vertrages, die keinen Einfluss auf die Qualität, Funktion und Zweck
der Ware haben, sind kein Mangel und sind kein Grund für die Reklamation der Ware.
3. Einen ordentlich bekannt gemachten nachweisbaren Mangel beseitigt der Unternehmer durch Reparatur der Ware oder Lieferung einer neuen Sache. Falls der Mangel wiederholt
auftritt, auch nach positiver Erledigung der Reklamation, ist die Beseitigung des Mangels oder der Austausch der Ware nicht ausreichend gut möglich, oder lehnt ihn der
Unternehmer ab, kann der Kunde weitere Rechte aus der mangelhaften Erfüllung geltend machen, vor allem das Recht auf angemessene Ermäßigung aus dem Kaufpreis oder auf
Abtretung vom Vertrag. Im Fall eines Mangels, der keinen Einfluss auf die ordentliche Funktion der Ware hat, erhält der Kunde nur das Recht auf angemessene Ermäßigung des
Kaufpreises.
4. Der Unternehmer ist nicht verantwortlich für Mängel oder Schäden, die aus dem Grund der Manipulation mit der Ware im Widerspruch mit geltenden Rechtsvorschriften,
Anleitungen oder dem Zweck der Ware stehen, bei Änderung der Waren durch dritte Personen oder Verbindung mit Waren dritter Personen, und auch nicht für Schäden, die durch
der Inbetriebnahme von offensichtlich mangelhaften Waren entstehen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, die reklamierte Ware an die Adresse des Sitzes des Unternehmers zu senden, zusammen mit Liefer- und Kontrollscheinen. Falls die Reklamation der Ware
gerechtfertigt ist, ist der Unternehmer verpflichtet, dem Kunden die zweckmäßig aufgewendeten Kosten zu ersetzen. Der Unternehmer ist berechtigt, den Ersatz von Kosten
abzulehnen, die offensichtlich nicht zweckmäßig oder unangemessen hoch waren, diese gehen dann zu Lasten des Kunden.
6. Die Garantiefrist für neue Produkte beträgt 1 Jahr und beginnt mit der Übernahme der Ware durch den Kunden zu laufen. Auf gebrauchte Waren gewährt der Unternehmer keine
Garantie. Diese Bestimmung hat keinen Einfluss auf der Verpflichtung des Kunden gemäß § 2112 BGB, und auch nicht auf etwaige Ansprüche auf Schadenersatz gem. Abschnitt III.
BGB.
VIII. Rückgabe
1. Der Kunde hat Anspruch auf Rückgabe der ordentlich bestellten und gelieferten Ware innerhalb von 14 Tagen ab der Übergabe der Ware. Die Ware muss offensichtlich ungebraucht
und unbeschädigt in einer unbeschädigten Originalverpackung zurückgegeben werden.
2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückgabe einer Ware, die für ihn selbst produziert oder bestellt wurde, außerhalb des normalen Bestellkatalogs des Unternehmers.
IX. Allgemeine Haftung, Ersatz von Ausgaben
1. Der Unternehmer verantwortet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig entstehen, für verursachte Schäden an Leib und Leben, Schäden, die durch Mängel verursacht
werden, die arglistig verschwiegen wurden, und für Schäden verursacht durch mangelhafte Produkte gemäß § 2939 BGB. Der Kunde verzichtet durch Abschluss des Vertrages
ausdrücklich auf Ansprüche an Schadenersatz aus anderen Rechtstiteln.
2. Der Unternehmer verantwortet weiter für Schäden, die durch vorsätzliche Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen entstehen. In diesem Fall ist der Unternehmer
verpflichtet, den Schaden in dem Umfang zu ersetzen, den er vernünftig voraussetzen kann. Als wesentliche Vertragsverpflichtung versteht sich eine Verpflichtung, an der die
Erfüllung des Vertrages hängt, und auf deren Einhaltung der Kunde sich in dem Ausmaß verlassen kann, dass er bei ihrem Fehlen den Vertrag nicht abgeschlossen hätte.
X. Ort der Erfüllung, Gerichtsstand, anwendbares Recht
1. Ort der Erfüllung ist Brno.
2. Für die Entscheidung aller Streitigkeiten die sich aus dem Abschluss des Vertrages ergeben oder damit zusammenhängen, ist das allgemeine Gericht des Unternehmers.
3. Für die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Tschechischen Republik.
4. Die Anwendung des Übereinkommens der UNO über Verträge über den internationalen Warenverkauf wird durch die Parteien ausgeschlossen.
XI. Schutz persönlicher Angaben
1. Der Unternehmer verarbeitet persönliche Angaben des Kunden – natürliche unternehmende Personen, angeführt im Vertrag oder bei der Bestellung für den Zweck der Erfüllung
der Verpflichtungen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag für die Führung einer ordentlichen Buchhaltung, und das auf Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchst. b), c) der Verordnung Nr.
2016/679, der Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (weiter nur Verordnung DSGVO).
2. Persönliche Angaben werden für die Dauer des Bestehens des Vertragsverhältnisses verarbeitet, und nachfolgend für die Dauer von 15 Jahren archiviert, also für die Dauer der
Verjährungsfrist.
3. Persönliche Daten können in Übereinstimmung mit Art. 28 der Verordnung DSGVO an Auftragsverarbeiter von persönlichen Daten übergeben werden. Persönliche Daten werden
in dritte Länder weitergegeben.
4. Der Kunde kann beim Unternehmer das Recht auf Zugang zu den persönlichen Daten geltend machen, ihre Korrektur, Löschung, oder Beschränkung der Verarbeitung. Der Kunde
hat weiter das Recht auf Übertragung der persönlichen Daten, auf Einbringung von Einwänden gegen die Verarbeitung oder auf Einbringung einer Beschwerde an das Aufsichtsorgan,
das ist das tschechische Amt auf Schutz persönlicher Daten.
Diese allgemeinen Handelsbedingungen sind gültig und wirksam ab 1. Jänner 2019.
Durch Ausfüllen und Absenden dieses Formulars bestätige ich, dass ich mich ordentlich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt gemacht habe.
Im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen kommt es auf Seite des Unternehmers zur Verarbeitung von persönlichen Daten im Übereinstimmung mit der
Verordnung Nr. 2016/679, der allgemeinen Verordnung über den Schutz persönlicher Daten (weiter nur „DSGVO“), und zusammenhängender Vorschriften, in geltender Fassung.
Persönliche Angaben des Kunden können für folgende Zwecke verarbeitet werden:
 Erfüllung des Kaufvertrages – persönliche Angaben zur Identifikation des Kunden (Name, Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, Mail, Firmen-Nr., Steuer-
Nr.). Der Unternehmer verarbeitet diese in Übereinstimmung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO. Die persönlichen Angaben werden während des Andauerns des
Vertragsverhältnisses verarbeitet und anschließend für die Dauer von 15 Jahren archiviert.
 Zusendung von Informationsmaterial – die Mailadresse des Benutzers verarbeitet der Unternehmer gem. Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO zum Zweck des Direktmarketings in
Übereinstimmung mit § 7 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 480/2004 Gbl. , über einige Dienste von informationsverarbeitenden Betrieben, in geltender Fassung. Persönliche Angaben
werden für die Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Übergabe persönlicher Daten
Der Unternehmer arbeitet mit Gesellschaften zusammen, die ihm verschiedene Dienste anbieten (sog. Verarbeiter von persönlichen Daten). Diese Gesellschaften, sofern sie dazu berechtigt
sind, können die persönlichen Daten des Kunden verarbeiten, wobei sie diese Informationen nur zur Erfüllung ihrer Verpflichtung verwenden, in Übereinstimmung mit geltenden
Rechtsvorschriften, und sie dürfen diese nicht zu anderen Zwecken verwenden. Der Unternehmer verkauft, verteilt oder übermittelt keine persönliche Daten an dritte Parteien.
Der Unternehmer behält sich das Recht vor, beliebige Angaben zu verwenden oder zu übergeben, die notwendig sind zur Erfüllung von Rechtsvorschriften, zum Schutz der Integrität des
Netzes, zur Erfüllung von Anforderungen des Kunden oder bei gerichtlichen Untersuchungen oder Untersuchungen im öffentlichen Interesse.
Jeder Kunde hat das Recht, vom Unternehmer Zugang zu seinen persönlichen Daten zu fordern, das Recht auf Übertragbarkeit der persönlichen Daten geltend zu machen, auf Korrektur,
Löschung oder Begrenzung der Verarbeitung persönlicher Daten, oder kann Einwände gegen die Verarbeitung einbringen, falls er annimmt, das die Verarbeitung nicht gesetzmäßig erfolgt,
kann er gegebenenfalls eine Beschwerde beim Amt für den Schutz persönlicher Daten einbringen. Ansuchen können an der Mailadresse obchod@larsson.cz oder an die unten angeführte
Postanschrift eingebracht werden.

Ausgabe 1. 1..2019